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Pädagogisch falsch: Übertritt nach der 2. Sek ins Kurzzeitgymnasium
31. August 2014, von Sekretariat Grüne LuzernIm Planungsbericht Übertrittsverfahren bekräftigt der Regierungsrat nochmals, dass das ordentliche Übertrittsverfahren in der 2. Sekundarklasse ins Kurzzeitgymnasium stattfinden soll, und nur im zu begründenden Einzelfall ein Übertritt nach der 3. Sekundarklasse stattfinden kann. Dabei vergisst er, dass es pädagogisch für viele Schüler und Schülerinnen sinnvoll ist Sek plus Kurzzeitgymnasium in 7 statt in 6 Jahren zu absolvieren.