Vorfinanzierung Durchgangsbahnhof
Archiv: 26. Oktober 2017
Gemäss Vernehmlassungsbotschaft kann Luzern den Durchgangsbahnhof vorfinanzieren. Ob der Bund dereinst die Finanzen übernimmt, ist aber nicht geklärt, dazu ist gemäss Ausführungen des Bundes eine Gesetzesänderung nötig
Der Regierungsrat zeigte sich in ersten Verlautbarungen zurückhaltend, für ihn steht eine Vorfinanzierung nicht im Vordergrund, da er darauf hofft, dass der Durchgangsbahnhof in die nächsten Etappe aufgenommen wird, welche 2026 beschlossen werden soll. Aus Sicht der Grünen muss eine Vorfinanzierung geprüft werden und Luzern sich für eine gesetzliche Verankerung einsetzen. Der Zeitplan des Regierungsrates für die Realisierung des Durchgangsbahnhofs ist zu wenig ambitioniert. Für einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Raum Luzern und für dessen Anbindung an andere Zentren muss der Durchgangsbahnhof vor 2045 kommen.
Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: