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Ausschreibungspraxis im Vollzeitstellenbereich
Archiv: 16. März 2010
Motion von Nino Froelicher und Mitunterzeichnenden
Der Regierungsrat wird beauftragt, über eine Änderung des Personalgesetzes den Grundsatz festzulegen, wonach bei der Ausschreibung von Vollzeitstellen (100%) die Möglichkeit einer Teilzeitanstellung (ab 80%) immer mit angeboten wird. Die Motion verlangt eine Ergänzung in § 6 des Personalgesetzes, wonach die in der Regel öffentlich auszuschreibenden Stellen der Kantonsverwaltung im Vollzeitstellenbereich immer als 80- bis 100-Prozent-Stellen ausgeschrieben werden müssen.
Begründung:
Die heute gängige Praxis, Stellen im Vollzeitstellensegment als 100-Prozent-Stellen auszuschreiben, schliesst eine immer grösser werdende Gruppe von motivierten, leistungswilligen Menschen von vornherein von einer Bewerbung aus:
- Männer, für die Familie mehr als nur ein Hobby ist und die auch im Alltag erzieherische Verantwortung übernehmen wollen,
- Frauen, für die gerade auch Kaderstellen dadurch weiterhin unerreichbar bleiben,
- Männer und Frauen, die sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch in der Freiwilligenarbeit engagieren wollen.
Wir anerkennen die bisherigen Anstrengungen des Kantons, Müttern und Vätern oder auch in der Freiwilligenarbeit tätigen Personen fortschrittliche Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeiten und Teilzeitstellen anzubieten, auch wenn noch weiterer Handlungsbedarf besteht. In der Antwort auf die Postulate Dettling (P 851) und Chretien Merz (P 854) findet sich die Zusammenstellung, wonach viele Angebote des EVD auch in der Luzerner Verwaltung zum Tragen kommen. Lücken wurden im Bereich Jobsharing und Telearbeit geortet und die Ausarbeitung entsprechender Richtlinien versprochen.
Weitere Lücken zeigen sich auf der Informationsplattform «Vereinbarkeit Beruf und Familie», die erstmals schweizweit über die von den Kantonen und Kantonshauptorten entwickelten Instrumente informiert. Die Plattform ist eine Dienstleistung des Bundes zuhanden der Kantone, Gemeinden und weiterer Kreise, welche Lösungen für die Verbesserung der «Vereinbarkeit Beruf und Familie» suchen (www.berufundfamilie.admin.ch). Eine dieser Lücken für den Kanton Luzern ist die Regelung, wonach alle Vollzeitstellen mit der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit ausgeschrieben werden (Anstellungsgrad 80‐100%).
Eine die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freiwilligenarbeit fördernde Ausschreibungspraxis im Vollzeitstellenbereich (80- bis 100%-Regelung) steht dem in den personalpolitischen Grundsätzen des Kantons Luzern formulierten Ziel gut an, wonach er die Arbeitsbedingungen fördern will, «die den Angestellten erlauben, ihre Verantwortung in Familie und Gesellschaft wahrzunehmen» (§ 3 Abs. 2i Personalgesetz).