Nicht mit dem geltenden Recht zu vereinbaren
Archiv: 19. Februar 2003
von Louis Schelbert, Grossrat GB Luzern
Der Sempachersee ist geschützt. So sieht es die Verordnung über die Schifffahrt des Kantons Luzern (SRL Nr. 787) vor:
- Zugelassen sind Schiffe mit einer Länge von maximal 5,5 Meter (§ 27 Abs. 1)
- Die Zahl der Schiffe ist auf 400 begrenzt (§ 27 Abs. 2)
Alles klar?
Nicht beim kantonalen Raumplanungsamt. Dieses stellt sich an die Spitze der Bewegung für die Einrichtung eines solchen Passagierschiffes: "Herr Zeidler wird anfangs Jahr dafür sorgen, dass die Verordnungsänderung im Regierungsrat behandelt wird." So steht es im Protokoll der Besprechung vom 19. Dezember 2002, das mir zugänglich gemacht wurde.
Teilnehmende waren: Oskar Heini, Robert Walder und Werner Hess von der Wifö Lu Mittelland, Hansueli Pfenninger (Gesamtprojektleiter Kost + Partner) sowie Vertreter der Amtsstellen Amt für umweltschutz, Amt für Natur- und Landschaftsschutz, VTA Abt. Wasserbau, VTA Abt. öV, Strassenverkehrsamt, Fischerei und Jangdverwaltung sowie Raumplanungsamt.
Klar ist: Wird die Verordnung nicht geändert, ist die Bewilligung des Projekts nicht möglich.
Manipulierte Vernehmlassung
Unterdessen läuft eine Vernehmlassung über die Änderung der Verordnung über die Schifffahrt, um die "Personenschifffahrt auf dem Sempachersee zu ermöglichen". So steht es in der Überschrift des Begleitschreibens. Auch heisst es darin, "das Bau- und Verkehrsdepartement wird beauftragt, bei den Interessierten eine Umfrage" durchzuführen. Der Kreis dieser "Interessierten" umfasst vor allem bekannte Befürworter, so namentlich alle Gemeinden und diverse Amtsstellen, deren befürwortende Haltung bekannt ist. Nicht in den Kreis der offiziell Angefragten einbezogen wurden demgegenüber zum Beispiel Pro Natura, WWF oder der Vogelschutzverband. Das bezeichne ich als parteiisch und als Manipulation..
Es ist nicht Aufgabe des Raumplanungsamtes, einem umstrittenen Projekt verwaltungsintern die Türen zu öffnen. Erst recht ist es nicht Aufgabe eines Departements, eine Umfrage so zu machen, dass das Ergebnis zum vornherein feststeht. Das widerspricht demokratischen Grundregeln und wird sicher im Grossen Rat ein Nachspiel haben.
Das Projekt aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes
Medienmitteilung der Naturschutzorganisation Pro Sempachersee