Ablehnung Erbschaftssteuer: Wer hat, dem wird gegeben
15. September 2011, von Sekretariat Grüne LuzernLeserbrief von Adrian Borgula, alt Kantonsrat Grüne, Luzern, zum Beitrag “Erbschaftssteuer abgelehnt” in der Neuen Luzerner Zeitung vom 14. September 2011.
Die Berichterstattung der NLZ zum Thema Erbschaftssteuer war nicht zutreffend. Keinesfalls sollen, wie der NLZ-Beitrag beschreibt, alle Erbschaften und Schenkungen einem Steuersatz von 25% unterworfen werden. Erben innerhalb von Ehen und eingetragenenen Partnerschaften soll nämlich von der Steuer ausgenommen werden und bei den direkten Nachkommen wird ein Freibetrag von immerhin einer Million Franken gewährt. So werden die mittelständischen Vermögen, die im Laufe einer Erwerbskarriere erarbeitet werden, geschont. Wir halten dies für eine sehr moderate Forderung, die zu prüfen sich lohnen würde.
Erben ist keine Leistung, sondern ein schönes Geschenk. Mittlerweile erben private Haushalte mehr, als sie insgesamt an Vermögen aufbauen. Das Erben fördert also die ungleiche Verteilung des Vermögens in der Gesellschaft. Diese Ungleichheit hat sich in den vergangenen Jahren laufend verschärft nach dem Motto: “Wer hat, dem wird gegeben”. Die Erhebung einer Erbschaftssteuer ab einem Freibetrag von einer Million Franken ist ein Beitrag für ein gerechteres Steuersystem und kommt dort zum Zug, wo viel Geld vorhanden ist.
Wir Grünen haben im Vorstoss gefordert, dass der Kanton mit einer Kantonsinitiative die Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer verlangt. Wir halten es nicht für zweckmässig, dass jeder Kanton und jede Gemeinde mit der Erbschaftssteuer in den Steuerwettbewerb einsteigt, der ja letztlich nur darin enden kann, dass diese Steuer abgeschafft wird und durch Leistungsabbau oder durch unsoziale Gebühren ersetzt werden muss.
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