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Opfer werden doppelt bestraft

14. Juli 2010, von Louis Schelbert

Leserbrief zu «Revision der Arbeitslosenversicherung: Bundesrat vergrault Befürworter», Ausgabe vom 6. Juli

Jetzt steht also das Referendum gegen die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV). 140 000 Unterschriften sind ein deutliches Zeichen dafür, dass breite Bevölkerungskreise diesen Sozialabbau ablehnen. Auch ich finde es ungehörig, die Abzocker wieder in Aktion zu sehen und gleichzeitig die arbeitslosen Opfer der Krise mit dieser Gesetzesrevision und Leistungsverschlechterungen doppelt zu bestrafen.

Ob die Vorlage je in Kraft gesetzt wird, wird in der Volksabstimmung vom 26. September entschieden. In gewerblichen Kreisen ist Unmut zu spüren, weil der Bundesrat die Verschlechterungen vielleicht nicht per 1. Januar 2011 umsetzen will. Von Nationalrat Ruedi Lustenberger lese ich den Satz, der Bundesrat gefährde mit diesem Manöver seine eigene Vorlage. Das bedarf einer Präzisierung. Richtig ist: Der Bundesrat stützt die Vorlage, über die abgestimmt wird. Das wurde im Parlament deutlich. Allerdings verschlechterte die Bundesversammlung die Revision gegenüber dem Bundesratsentwurf. Auf der einen Seite würden nun die Beiträge so festgelegt, dass es 15 Jahre dauern würde, bis die ALV wieder im Lot wäre. Der Bundesrat wollte auf der Einnahmenseite mehr tun. Auf der andern Seite ging er beim Leistungsabbau deutlich weniger weit als das Parlament: Die Wartefristen wurden noch mehr verlängert, die Zahl der Taggelder verringert. So geht es nicht.


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