Zwei oder drei Demos pro Jahr sind tragbar
26. Januar 2010, von Michael TöngiLeserbrief, NLZ 26. Januar 2010
In einem Kommentar bemerkt Guido Felder, dass es in der Schweiz nicht nur ein Recht auf Demonstrationen gebe, sondern auch ein Menschenrecht auf Arbeit. Er schliesst daraus, Demonstrationen dürften nicht zu besten Einkaufszeiten durchgeführt werden.
In der Bundesverfassung werden Bund und Kantone gemäss den Sozialzielen angehalten, dafür zu sorgen, dass Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können. Schön wäre es, man könnte daraus ein Recht auf Arbeit ableiten. Dieses gibt es nämlich in der Schweiz ausdrücklich nicht. Diese Forderung wurde immer wieder diskutiert, und stets wurde sie abgelehnt.
Die Forderung von Guido Felder läuft daraus hinaus, dass Demonstrationen nur noch dann durchgefüht werden können, wenn wenige Leute am Einkaufen sind, also unter der Woche, und dort am besten vormittags zwischen 9 und 11 Uhr. Fänden in Luzern jeden Samstag Demonstrationen statt, so müsste man über die Koordination oder zeitliche Festlegung diskutieren. So demonstrationsfreudig sind aber weder die Gesamtbevölkerung noch die WEF-Gegner. Die zwei oder drei Demonstrationen pro Jahr sind auch für die Gewerbetreibenden tragbar. Viele Gewerbetreibende auf der Landschaft würden wahrscheinlich gerne einmal eine Demonstration in Kauf nehmen, wenn sie gleichzeitig die Kundenströme der Luzerner Altstadt bekämen.
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