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20. Juni 2013, von Michael Töngi
Der Kantonsrat hat also den Projektierungskredit für ein neues Gebäude anstelle der ZHB weder gutgeheissen noch abgelehnt, sondern zurückgewiesen. Die Desorientierung war in der Debatte komplett. Der FDP-Sprecher meinte, sie seien nicht absolut für einen Neubau, aber auch nicht grundsätzlich gegen eine Sanierung. Übersetzt heisst das: Die FDP hat nach drei Jahren Diskussion noch keine Meinung. Andere wollen jetzt die Bedürfnisse abklären, ob es eine Bibliothek an diesem Standort brauche und wie die gestaltet sein müsse im Zeitalter elektronischer Medien. Als ob das beim Sanierungsprojekt vor drei Jahren nicht alles bereits abgeklärt worden war. Regierungsrat Marcel Schwerzmann hatte in diesem Punkt einen guten Auftritt und meinte lakonisch, eine Freihandbibliothek müsse wohl in der Nähe der Benutzerinnen sein. Ansonsten liess er sich in seiner Verwaltungsmanier treiben: Was die Regierung will, war nicht zu erfahren, Regierungsrat Schwerzmann wollte einzig einen klaren Auftrag, den er dann ausführen kann. Politische Führung sieht anders aus.
Interessant war der Ruf von bürgerlicher Seite nach einem runden Tisch und ähnlichen Gremien. Nachdem man mit zwei Motionen Aufträge erteilte, soll man jetzt zusammensitzen und die Scherben kitten. Partizipative Entscheide, die Einsetzung runder Tische sind oft sinnvoll, doch in diesem Fall ist diese Forderung Ausdruck der allgemeinen Konfusion und ein Mittel, den Entscheid weiter zu vertragen. Auch hier gilt: Politische Führung sieht anders aus.
Bleibt nur die Möglichkeit, den Entscheid von unserer Seite her zu forcieren: Die Grünen Stadt Luzern machen jetzt vorwärts und starten eine Initiative, die den Abriss der Bibliothek verhindern will. Die StadtluzernerInnen können so im 2014 über den Erhalt der Bibliothek abstimmen, womit ein Neubau definitiv vom Tisch ist. Spätestens dann muss auch der Kantonsrat auf die Sanierungsvariante zurückkommen.
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17. Juni 2013, von Sekretariat Grüne Luzern
Die Grünen der Stadt Luzern starten eine Initiative zur Rettung der Zentral- und Hochschulbibliothek. Damit soll der drohende Abbruch definitiv erunmöglicht und die längst beschlossene Sanierung endlich vorangetrieben werden.
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13. Juni 2013, von Michael Töngi
Zwei Parkhäuser am Stadtrand, eine U-Bahn an den Grendel, das wurde heute von Privaten als Projekt zur Entlastung des Schwanenplatzes vorgestellt. Werden die 3500 Parkplätze, die dort geschaffen werden sollen, in der Innenstadt aufgehoben, so könnte das Projekt tatsächlich zu einer Entlastung führen. Ist dies nicht der Fall, pumpt man einfach noch mehr Leute ins Stadtzentrum – ohne positive Wirkung auf den Strassenraum.
Stutzig macht allerdings die Rechnung: 400 Millionen sollen investiert werden, 34 Millionen pro Jahr eingenommen werden und ab dem sechsten Jahr soll gar ein Gewinn resultieren. Um auf diese Einnahmen zu kommen, müssten für jeden Carparkplatz pro Tag 400 Franken Parkgebühren eingenommen werden und von jedem Autoparkplatz 19 Franken. Oder 100 Franken pro Carparkplatz und 24 Franken pro Autoparkplatz. Täglich, 365 mal im Jahr. Ein ambitioniertes Ziel bei der Grösse dieses Parkhauses! Kommt hinzu, dass die 34 Millionen tief angesetzt sind, zwar ergibt sich eine stolze Bruttorendite von 8.5 Prozent – nur muss mit diesem Geld noch eine Bahn betrieben werden, was kostenintensiv ist und wohl auch noch Personal braucht, da schmilzt die Rendite wie am heutigen Tag der Schnee auf dem Titlis.
Da kann man nur sagen: Private vor!
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11. Juni 2013, von Michael Töngi
Widerwillig hat der Regierungsrat die Botschaft zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer ausgearbeitet und unterstreicht nochmals seinen Gegnerschaft. Der Ausfall mehrerer Millionen Franken kann er weiss Gott nicht gebrauchen, auch wenn die Abschaffung erst aufs 2017 kommen soll. Wo wir dann finanziell stehen, das wissen die Götter oder vielleicht auch schon die Geier. Die Aussichten sind mehr als durchzogen und die neuesten Fakten wie etwa der schlechte Rechnungsabschluss 2012 weisen in keine erfreulichere Richtung.
Es gleicht auch einer besonderen politischen Schlaumeierei, den Beschluss zu fassen, in vier Jahren eine Steuer aufzuheben. Einige werden sich denken, dass dann eine neue Legislatur begonnen hat und niemand mehr so genau wissen wird, wer das Loch in den Finanzen verursacht hat. Aber dümmer kann sich die Politik nicht die Hände fesseln als wenn sie Jahre im Voraus dem Staat weitere Steuerverluste programmiert, ohne an die Auswirkungen zu denken.
Richtig ist, dass die Liegenschaftensteuer eine doppelte Besteuerung von Vermögen bedeutet. Schlimm ist dies aber nicht: Wohneigentümer müssen auf Grund verschiedener Erleichterungen einen Teil ihres Vermögens und Einkommens nicht versteuern. Der Eigenmietwert wird tief angesetzt und muss erst noch nicht voll versteuert werden. Neu können Unterhaltskosten erleichtert abgezogen werden. Unterm Strich kommen viele Eigentümerinnen steuerlich besser weg, als wenn sie zur Miete wohnen würden. Und das wiegt die Liegenschaftensteuer bei weitem nicht auf.
Interessant war heute der Kommentar in der Luzerner Zeitung. Er verlangt, dass der Regierungsrat genau aufzeigt, wo überall gespart werden müsste, um das fehlende Geld wieder hereinzuholen. Vielleicht wäre diese Fleissarbeit tatsächlich vor der Abschaffung geschickter als nach der Abschaffung. Auch wenn sie dann hoffentlich für die Katz gewesen ist.
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10. Juni 2013, von Sekretariat Grüne Luzern
Ab Herbst wird Laurin Murer den Sitz der zurücktretenden Stefanie Wyss im Grossstadtrat Luzern einnehmen. Laurin Murer setzt sich für eine nachhaltige Politik der Stadt Luzern ein, insbesondere im Bereich Verkehr. Er engagiert sich für eine vereinfachte politische Partizipation durch moderne technologische Mittel.
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8. Juni 2013, von Sekretariat Grüne Luzern
Am 9. Juni 2013 hat die Emmer Stimmbevölkerung die von SP/Grünen eingereichte Initiative zur schnellstmöglichen Einführung des zweiten freiwilligen Kindergartenjahres abgelehnt. Schade!
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5. Juni 2013, von Michael Töngi
Die Luzerner Regierung ist bereit, die Formularpflicht auch in Luzern einzuführen. Ein Mieter soll in Regionen mit Wohnungsnot beim Antritt eines Mietverhältnisses vom Vermieter auf einem Formular mitgeteilt bekommen, wie hoch die Miete war, die der Vormieter bezahlte. Sinn und Zweck ist die Schaffung von Transparenz, eine gewisse abschreckende Wirkung, dass Vermieter bei Neuvermietungen nicht überborden und letztlich erhält der Mieter mit diesem Formular überhaupt erst die Möglichkeit, einen übersetzten Mietzins anzufechten – ohne Formular ist das auf Grund prozessualer Schwierigkeiten fast nicht möglich.
Die Luzerner Zeitung kommentiert nun, dass Formular bringe unnötige Bürokratie gerade für private Vermieter, die sich das Ausfüllen von Formularen nicht geübt seien. Dabei handelt es sich um das übliche Formular, das bereits heute bei jeder Mietzinserhöhung verwendet werden muss. Man muss drei Zeilen ausfüllen: Den bisherigen Mietzins, den neuen und den Grund für die Erhöhung. Dann braucht es noch – welch ein Aufwand, eine Unterschrift und ein Datum. Hat ein Vermieter ein Problem damit, sollte er schleunigst einen Kurs beim Hauseigentümerverband – oder noch besser beim Hausverein – besuchen.
Es fragt sich, weshalb sich die Vermieter gegen diese Transparenz wehren. Sind ihnen die Mietzinsaufschläge bei Neuvermietungen doch etwas unangenehm? Statt über diese Frage zu diskutieren, wird wieder einmal auf das “böse” Formular eingedroschen, völlig in Unkenntnis, wie minimal der Aufwand für dieses Formular ist.
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31. Mai 2013, von Sekretariat Grüne Luzern
Mit einem Flashmob am Samstag, 1. Juni 2013 im Bahnhof Luzern haben Jungsozialisten und Junge Grüne auf die fehlende Solidarität in der Schweizer Asylpolitik aufmerksam gemacht. Nicht nur auf der Flucht sterben Flüchtlinge. Auch in der Schweiz begehen immer wieder Menschen während dem Verfahren Suizid.
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31. Mai 2013, von Sekretariat Grüne Luzern
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat – soweit ersichtlich hierzulande erstmals – versucht, die Kosten von Polizeieinsätzen bei (bewilligten) Demonstrationen auf die Veranstalter abzuwälzen.
Diese Regelung haben die die Demokratischen JuristInnen Luzern, die Grüne Partei des Kantons Luzern, die Sozialdemokratische Partei des Kantons Luzern, die Jungsozialisten Luzern und der Luzerner Gewerkschaftsbund beim Luzerner Verwaltungsgericht angefochten.
Das Gericht hat die Bestimmung im Rahmen einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle geprüft und § 4 Absatz 4 der Luzerner Verordnung über den Gebührenbezug der Luzerner Polizei als verfassungswidrig aufgehoben.
Dem Urteil kommt nach Auffassung der Antragsteller aufgrund der Umstände und der sich stellenden Fragen grundlegende Bedeutung zu. Es klärt die Problematik, ob überhaupt bzw. unter Beachtung welcher Schranken ideellen Organisationen bei der Wahrnehmung des Demonstrationsrechts die Kosten von Polizeieinsätzen auferlegt werden dürfen.
Die unseres Erachtens wesentlichen Aussagen der Urteilserwägungen:
• Die Verordnung verletzt das sogenannte Legalitätsprinzip, weil im Kanton Luzern für die aufgehobene Verordnungsbestimmung keine ausreichende Grundlage in einem formellen Gesetz besteht (Erwägung Ziffer 4).
• Die Regelung verletzt die Verfassung, weil die Gebührenhöhe weder im Voraus berechenbar noch überhaupt nach oben begrenzt ist (Erwägung Ziffer 6 Lit. a) c)).
• Die Regelung ist unverhältnismässig, weil für mögliche Betroffene weder die Höhe der Kosten noch der Kreis der Pflichtigen von vornherein abgeschätzt werden kann (Erwägung Ziffer 6 Lit. a) c)).
• Die Regelung verletzt die Versammlungsfreiheit, indem sie die Organisatoren von Demonstrationen ohne sachgerechte Eingrenzung mit den Verursachern gleichsetzt und entsprechend mit Kosten belastet (Erwägung Ziffer 5 Lit. b).
• Die Regelung verletzt die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit, indem die unabwägbaren Kostenrisiken die Betroffenen von der Wahrnehmung dieser grundlegenden Rechte abschrecken (vgl. Erwägung Ziffer 6 Lit. a) bb).
• Zusammenfassend wird die betreffende Verordnungsbestimmung aufgehoben. Das Urteil ist endgültig und kann nach Auffassung der Antragsteller vom Regierungsrat nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden.
Peter Wicki
Präsident Demokratische Juristinnen und Juristen Luzern
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29. Mai 2013, von Raffael Fischer
Was tun, wenn alles falsch scheint? Die Lage in Syrien ist verworren, der seit anderthalb Jahren anhaltende Bürgerkrieg dauert an und es ist kein Ende in Sicht. Was als friedlicher Aufstand und Teil des «arabischen Frühlings» begann, hat sich durch … Weiterlesen →
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