Archiv: 1. Mai 2004
Kein Abbau bei der Umsetzung des Beratungsauftrags nach dem WaldgesetzDringliches Postulat über die Umsetzung des Beratungsauftrags nach dem Waldgesetz
von Adrian Borgula, namens der GB-Fraktion
Das Waldgesetz verlangt in § 28, Abs. 1, dass die zuständigen Revierförsterinnen und Revierförster die Waldeigentümerinnen und -eigentümer unentgeltlich beraten, soweit die Beratung den Waldfunktionen und insbesondere der Holznutzung dient. Ziel war die Förderung der Waldwirtschaft, des Waldes als Nutz-, Schutz- und Erholungswald und das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Staat und Waldeigentümerinnen und -eigentümern. Letzteres hat in den vergangenen Jahren gelitten.
Im Rahmen des Abbaupakets B 43 ist eine wesentliche Einschränkung der Beratung und eine massive Personalreduktion im Forstamt vorgesehen (Massnahme BUWD 3). Damit kann der Auftrag des Waldgesetzes nicht mehr erfüllt werden.
Wir beauftragen den Regierungsrat, dem Beratungsauftrag nach § 28 Waldgesetz nachzukommen, bzw. auf die "wesentliche Einschränkung der Beratungstätigkeit" und die Personalentlassung zu verzichten und entsprechend die notwendigen Geldmittel im Budget 2005 einzustellen.
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