Archiv: 27. Januar 2003
Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden in der SozialpolitikPostulat von Gaby Müller, namens der GB-Fraktion
Seit einiger Zeit ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen von Kanton und Gemeinden, unter der Leitung des Chefs des Kantonalen Sozialamtes an der Arbeit, die Aufgaben im Bereich der Sozialpolitik zu entflechten und der einen oder anderen Seite zuzuweisen. Der Trend läuft eindeutig in Richtung Kommunalisierung der Sozialaufgaben. Dabei wird zwischen obligatorischen und freiwilligen Gemeindeaufgaben unterschieden. Unter die obligatorischen Aufgaben fallen unter anderem die wirtschaftliche Sozialhilfe, die Langzeitpflege, das Pflegekinderwesen und die vormundschaftliche Mandatsführung. Die GB-Fraktion beobachtet diese Entwicklung kritisch. Wir sind der Meinung, dass eine qualitativ gute und flächendeckende Sozialpolitik eine partnerschaftliche Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden bleiben soll.
Insbesondere folgende Aufgaben müssen sinnvollerweise vom Kanton wahrgenommen werden:
- Der Kanton muss in der Sozialpolitik verbindliche Standards setzen. Im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe sind dies die SKOS-Richtlinien. Im Bereich der persönlichen Sozialhilfe muss ein qualitativ gutes und regional für alle erreichbares Angebot bestehen. Im Bereich der Prävention (Sucht, Erziehungsberatung usw.) ist ein Angebotsausbau aus unserer Sicht notwendig und sinnvoll, da jede erfolgreiche Prävention auch Kosten sparen hilft.
- Der Kanton muss um eine gute Qualität der Angebote besorgt sein. Dies geht nur über ein einheitliches Qualitätssicherungsmanagement.
- Der Kanton muss Beschwerdemöglichkeiten gegen Entscheide der kommunalen Behörde sicherstellen.
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